Bewerbungskosten Pauschale: Wie man die Bewerbung von der Steuer absetzt

Bewerbungskosten Pauschale: Wie man die Bewerbung von der Steuer absetzt

Wer sich auf Jobsuche befindet, investiert nicht nur Zeit und Energie, sondern auch bares Geld, sei es für Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen oder die Fahrt zum Vorstellungsgespräch. Viele wissen jedoch nicht, dass sich diese Kosten steuerlich absetzen lassen. Besonders attraktiv: die Bewerbungskosten-Pauschale, mit der Sie ohne großen Aufwand Geld zurückholen können. 

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Das können Sie absetzen → Übersicht aller absetzbarer Bewerbungskosten

So wendet man die Bewerbungspauschale an → Praktischer Schritt-für-Schritt-Guide

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Inhaltsverzeichnis
  1. Wie hoch ist die Pauschale für Bewerbungskosten?
  2. Welche Kosten kann ich steuerlich absetzen?
  3. Muss man Bewerbungskosten nachweisen?
  4. Schritt-für-Schritt-Guide: Bewerbungskosten absetzen
  5. Sonderfall: Rückerstattung vom Arbeitgeber
  6. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Bewerbungskosten können als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden bis zu einer Pauschale von 1200€ pro Jahr
  • Sie haben die Wahl zwischen einer Pauschale oder der Angabe tatsächlicher Kosten
  • Der Eintrag erfolgt in der Anlage N, Zeile 65 Ihrer Steuererklärung.
  • Auch professionell erstellte Bewerbungen sind steuerlich absetzbar.

Wie hoch ist die Pauschale für Bewerbungskosten?

Wenn Sie Ihre Bewerbungskosten nicht einzeln nachweisen möchten, können Sie in der Steuererklärung eine Pauschale ansetzen. Hier werden typische Bewerbungskosten bereits unter einem Durchschnittswert zusammengefasst, was Ihnen die Rumrechnerei erspart. Die Höhe richtet sich nach der Art der Bewerbung:

  • Für schriftliche Bewerbungen per Post erkennen viele Finanzämter eine Pauschale von 8,50 € bis 15 € pro Bewerbung an. Inbegriffen sind z. B. Kosten für Bewerbungsmappe, Ausdrucke und Porto.
  • Bei Online-Bewerbungen werden in der Regel 2,50 € bis 5 € pro Bewerbung akzeptiert – etwa für Strom- oder Internetkosten sowie kleinere Aufwendungen.
  • Die maximal zulässige Pauschale beträgt pro Jahr 1200€

Wichtig zu wissen: Einen gesetzlichen Anspruch auf die Pauschale gibt es nicht. Ob und in welcher Höhe sie anerkannt wird, liegt im Ermessen des Finanzamts. Es kann vorkommen, dass selbst bei diesen kleinen Beiträgen Belege oder Nachweise verlangt werden, zum Beispiel Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Absagen. Daher sagen wir, immer nur angeben, was wirklich der Wahrheit entspricht.

📌 Quick-Tipp: Wenn Sie höhere Bewerbungskosten hatten, lohnt es sich, alle Quittungen aufzubewahren und die tatsächlichen Ausgaben anzugeben. So holen Sie sich möglicherweise mehr Geld zurück, als über die Pauschale.

Welche Kosten kann ich steuerlich absetzen?

Nehmen Sie die Pauschale nicht in Anspruch, können Sie dennoch zahlreiche Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Neben der Pauschale dürfen auch tatsächliche Aufwendungen abgesetzt werden – vorausgesetzt, sie stehen im direkten Zusammenhang mit einer Bewerbung. 

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsmappen
  • Druckkosten für Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse
  • Papier und Briefumschläge
  • Porto für den Versand
  • Kosten für professionelle Bewerbungsschreiben
  • Kosten für Online-Bewerbungstools

Bewerbungsfotos

  • Fotograf:in (inkl. Nachbearbeitung)
  • professionelle Bildbearbeitung
  • Abzüge / Druckkosten

Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen

  • 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (einfache Strecke)
  • Parkgebühren
  • Bahn-, Bus- oder Flugtickets
  • ggf. Hotelübernachtung, wenn notwendig

Verpflegung und Reisen

  • Verpflegungspauschale bei längeren Anfahrten (ab 8 Stunden)
  • Übernachtungskosten im Rahmen von Vorstellungsgesprächen außerhalb des Wohnorts

Technische Aufwendungen

  • anteilige Kosten für Internet und Strom bei Online-Bewerbungen
  • Bewerbung per CD, USB-Stick o. Ä.
  • Drucker oder elektronische Geräte können in manchen Fällen teilweise abgesetzt werden. Da der Bewerbungsprozess jedoch in der Regel nur in einem temporären Zeitraum stattfindet, ist das Absetzen eher unüblich 

Sonstige Kosten

  • Gebühren für Zeugnisübersetzungen oder -beglaubigungen
  • Kosten für Berufsberatung oder Bewerbungscoaching
  • Bewerbungskosten, die durch private Jobvermittler entstehen

📌 Quick-Tipp: Achten Sie darauf, für alle Ausgaben die Belege und Quittungen aufzubewahren. Nur so können Sie die tatsächlichen Kosten gegenüber dem Finanzamt eindeutig nachweisen und so oft mehr als mit der Pauschale zurückholen.

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Muss man Bewerbungskosten nachweisen?

Grundsätzlich gilt: Ja, wenn Sie die tatsächlichen Kosten absetzen möchten, brauchen Sie entsprechende Nachweise und Belege.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Kopien von Bewerbungsschreiben oder E-Mails
  • Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
  • Absageschreiben
  • Quittungen für Fotos, Porto, Fahrkarten etc.

Möchten Sie hingegen nur die Pauschale geltend machen, sind in vielen Fällen keine Nachweise erforderlich. Dennoch kann das Finanzamt stichprobenartig Nachweise anfordern – vor allem, wenn viele Bewerbungen angegeben oder hohe Kosten angesetzt wurden.

📌 Quick-Tipp: Seit 2017 müssen Sie privat keine Belege mehr direkt mit der Steuererklärung einreichen. Jedoch kann das Finanzamt jederzeit Nachweise verlangen (auch rückwirkend von bis zu 10 Jahren). Daher ist es wichtig, dass Sie die Dokumente aufbewahren und bei Nachfragen zur Hand haben.

Schritt-für-Schritt-Guide: Bewerbungskosten absetzen

Damit Sie Ihre Bewerbungskosten korrekt und vollständig in der Steuererklärung angeben können, zeigen wir Ihnen hier, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen – ob mit Pauschale oder mit tatsächlichen Kosten.

1. Vorbereitung

Zuerst sollten Sie sich überlegen, ob Sie eher kleinere Beträge für Ihre Bewerbungen im entsprechenden Jahr aufgebracht haben oder größere Summen entstanden sind. Bei kleineren Summen lohnt sich vermutlich die Pauschale mehr. Größere Beträge oder langfristige Bewerbungsprozesse können Sie einzeln aufführen, um das Maximum herauszuholen. 

Wollen Sie Ihre Ausgaben einzeln aufführen, benötigen Sie die dazugehörigen Rechnungen. Also im ersten Schritt alle Rechnungen zusammentragen und abheften oder gesammelt zur Seite legen.

2. Steuererklärung starten

Zunächst benötigen Sie das richtige Formular – entweder in Papierform oder über eine digitale Lösung wie ELSTER, eine Steuersoftware oder über Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater.

📌 Quick-Tipp: Bei digitaler Abgabe über ELSTER oder eine Steuersoftware werden die passenden Anlagen automatisch bereitgestellt.

3. Anlage N auswählen

Bewerbungskosten werden in der Anlage N Ihrer Steuererklärung erfasst. Diese Anlage ist für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorgesehen - also für Arbeitnehmer:innen.

4. Kosten in Zeile 65 eintragen

In der Anlage N tragen Sie Ihre Bewerbungskosten in Zeile 65 ein.  Diese finden Sie unter dem Punkt "Weitere Werbungskosten" > Sonstiges. In Zeile 65 können Sie nun mehrere Kostenpunkten aufführen mit der jeweiligen Summe. In Zeile 67 tragen Sie dann die Summe der einzelnen Kostenpunkte ein. Sie können dort entweder:

  • die Pauschale eintragen (zum Beispiel: „10 Bewerbungen à 15 € = 150 €“) oder
  • die tatsächlichen Kosten aufführen (gegliedert nach Reisekosten, Inseratskosten, Schreibmaterial und Co.)

5. Steuererklärung fristgerecht einreichen

Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet in der Regel am 31. Juli, wenn Sie die Erklärung selbst abgeben. Wird die Steuererklärung durch eine steuerliche Vertretung eingereicht, verlängert sich die Frist in der Regel automatisch bis zum Jahresende.

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Sonderfall: Rückerstattung vom Arbeitgeber

Gesetzlich ist der potentielle Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Kosten für die Bewerbung zu übernehmen, insbesondere die Fahrt- und Übernachtungskosten bei längeren Anreisen. Diese Erstattungen dürfen nicht zusätzlich in der Steuererklärung angesetzt werden, da Sie wirtschaftlich keine eigenen Aufwendungen hatten.

Wichtig: Geben Sie solche Rückzahlungen korrekt an und ziehen Sie sie ggf. von Ihren geltend gemachten Kosten ab. Sonst riskieren Sie eine Kürzung durch das Finanzamt oder Rückfragen bei der Bearbeitung.

📌 Quick-Tipp: Zwar ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, auf Nachfrage die Kosten zu übernehmen. Jedoch ist das nicht üblich und sorgt häufig für einen unangenehmen Start miteinander. Wir empfehlen daher, die Kosten selbst zu tragen.

Fazit

Bewerbungskosten können schnell ins Geld gehen . Umso besser, dass Sie viele dieser Ausgaben steuerlich geltend machen können. Ob Pauschale oder tatsächliche Kosten: Wer strukturiert vorgeht und die richtigen Angaben in der Steuererklärung macht, kann sich bares Geld zurückholen. Besonders praktisch: Auch professionelle Bewerbungsservices lassen sich absetzen. Nutzen Sie diese Möglichkeit für mehr Erfolg im Bewerbungsprozess und eine spürbare finanzielle Entlastung.

Disclaimer - Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Webseite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Wenden Sie sich für individuelle Fragen bitte an zertifizierte Steuerberater:innen.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich gibt es keine feste Obergrenze. Entscheidend ist, dass die Anzahl realistisch und nachvollziehbar ist – je nach beruflicher Situation auch 20, 30 oder mehr Bewerbungen pro Jahr. Jedoch ist der Maximalbetrag der Pauschale auf 1200€ pro Jahr begrenzt. 

In diesem Fall verlangt das Finanzamt in der Regel konkrete Nachweise – etwa Bewerbungsanschreiben oder Einladungen. Wenn Sie keine Nachweise erbringen können, wird die Pauschale möglicherweise gekürzt oder gestrichen.

Erstellen Sie eine Belegliste mit den wichtigsten Angaben (Datum, Art der Bewerbung, geschätzte Kosten). Ergänzend können Sie eine formlose Erklärung beilegen – ob das Finanzamt dies akzeptiert, liegt im Einzelfall im Ermessen der zuständigen Stelle.

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